Wie heute bekannt wurde, können die Kirchen an den Feiertagen Karfreitag und Ostern für ein stilles Gebet geöffnet werden. Die üblichen Corona-Bestimmungen behalten dabei ihre Gültigkeit: Viel Abstand soll weiterhin gehalten werden. Gottesdienstfeiern bleiben verboten.
Im Einzelnen entscheiden die Kirchenvorstände über das Ob und Wann.
Im Einzelnen entscheiden die Kirchenvorstände über das Ob und Wann.